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Gerhard Kadisch

§ 21c

Wagenmeister

Aktuelle Bestellung

AT7920230023bestellt bis 4.8.2028

Gilt für

Betriebsdienst§ 23

Ohne besondere Einschränkung im Verzeichnis angegeben.

Gilt für

Fahrzeugsicherung§ 29
Infrastruktur
Netz der ÖBB-Infrastruktur AG
Fahrzeuge
Fahrzeuge nach den Richtlinien der UIC, TSI, RIC, RIV, AVV

Gilt für

Bremsprobe§ 30Verladekontrolle§ 36Fahrzeugkontrolle§ 37
Infrastruktur
Netz der ÖBB-Infrastruktur AG
Fahrzeuge
Nach den Richtlinien der UIC, TSI, RIC, RIV, AVV

Gilt für

Fahrzeugdienst§ 38
Fahrzeuge
nach den Richtlinien der UIC, TSI, RIC, RIV- AVV oder
Weiteres
für alle Güterwagen oder
Weiteres
für alle Güterwagen, Reisezugwagen und Triebwagen